Statuten

des Vereins Szenerie Burgdorf, gegründet als Verein Mythos am 6. März 2006 in Burgdorf. Alle männlichen Bezeichnungen gelten jeweils auch für Frauen.

Art. 1, Zweck und Name des Vereins
Der Verein Szenerie Burgdorf bezweckt die Durchführung von Theaterproduktionen. Er ist ein Verein im Sinn von Art. 60 + ZGB.

Art. 2, Abhängigkeit
Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.

Art. 3, Rechtssitz
Der Vereinssitz be.ndet sich am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.

Art. 4, Mitglieder
Die Mitgliedschaft steht allen volljährigen Personen o+en, die sich mit dem Vereinszweck identi.zieren können.

Art. 5, Eintritt/Austritt
Der Eintritt kann jederzeit erfolgen, der Austritt ebenso; Austritte sind dem Präsidenten schriftlich zu melden. Wer dem Verein schadet oder den Jahresbeitrag nicht bezahlt, kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden.

Art. 6, Organe
Die Vereinsorgane sind:
– Hauptversammlung
– Vorstand
– Revisoren

Art. 7, die Hauptversammlung
Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Die Hauptversammlung tagt in der Regel einmal im Jahr; der Termin ist durch den Präsidenten rechtzeitig schriftlich – per Brief oder E-Mail – bekannt zu geben. In die Kompetenz der Hauptversammlung fallen:
– Genehmigung der Jahresrechnung
– Genehmigung des Voranschlags
– Genehmigung der Projektbudgets
– Wahl des Vorstands
– Statutenrevision
– Vereinsauflösung, sofern sie im Voraus traktandiert wurde
– andere Geschäfte, die der Vorstand oder Vereinsmitglieder einbringen

Art. 8, der Vorstand
Der Vorstand umfasst in der Regel die folgenden Personen:
– Präsident
– Vizepräsident
– Kassier
– Sekretär
– Mitgliederbetreuer
– Webmaster
Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte. Er kann die Durchführung der jeweiligen Theaterproduktion einem Organisationskomitee übertragen. Rechte und P9ichten dieses OK‘s sind im Anhang der Statuten festgelegt.

Art. 9, die Rechnungsrevisoren
Die zwei Rechnungsrevisoren prüfen die Vereinsrechnung und erstatten der Hauptversammlung Bericht. Stellen sie Unregelmässigkeiten fest, orientieren sie unverzüglich den Vorstand. Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören.

Art. 10, Finanzen
– Mitgliederbeiträge: Sie werden durch die Hauptversammlung festgelegt
– allfällige Gewinne aus Theaterproduktionen
– sonstige Einnahmen

Art. 11, Verbindlichkeiten
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Bei grobfahrlässigem und vorsätzlichem Verschulden bleibt die vermögensrechtliche Verantwortlichkeit vorbehalten.

Genehmigt am 17. Februar 2011

Der Präsident: Markus Zahno
Die Sekretärin: Jacqueline Graber

Anhang
– Der Vorstand bestimmt den OK-Präsidenten der jeweiligen Theaterproduktion
– Der OK-Präsident stellt sein Team in eigener Kompetenz zusammen
– Das OK informiert den Vorstand regelmässig über den Stand der Theaterproduktion
– Der Vorstand kann vom OK jederzeit Auskunft verlangen
– Projektbudget-Überschreitungen von 10 Prozent oder mehr müssen dem Vorstand vorgelegt werden. Der Vorstand kann einen zusätzlichen Betrag freigeben, sofern dieser die Höhe des Vereinsvermögens nicht überschreitet.